Vernehmlassung zum CO2-Gesetz: Vereinfachung der Baubewilligungsverfahren als Auslöser für «Grüne Welle»

«Die Baubewilligungsbehörden behandeln Baugesuche für umfassende energetische Gebäudesanierungen und Ersatzneubauten nach einem vereinfachten und beschleunigten Verfahren.» So lautet der vom Schweizerischen Baumeisterverband vorgeschlagene neue Gesetzesartikel Art.9 Abs 3bis (neu), der das Kernstück seiner am Montag, 4. April 2022 eingegebenen Vernehmlassungsantwort zum CO2-Gesetz ist. Denn die angestrebte Verdreifachung der jährlichen Sanierungsquote von 1 auf 3 Prozent ist nur erreichbar, wenn bestehende Hürden und Regulierungen im Bau abgebaut werden. Baubewilligungsverfahren sind zu vereinfachen, zu beschleunigen und zu digitalisieren. Softpower ist besser als Subventionen. Der Schweizerische Baumeisterverband ist überzeugt, durch diese Massnahmen eine «Grüne Welle» auszulösen.   

 

Am Montag, 4. April 2022 endet die Vernehmlassung zum neuen CO2-Gesetz. Der SBV begrüsst die vorgeschlagenen Fortschritte in Richtung Modernisierung des Gebäudeparks dank verstärkten finanziellen Anreizen für energetisch vorbildliche Ersatzneubauten und energetische Sanierungen, fordert aber generell mehr Ehrgeiz bei der Erhöhung der Sanierungsquote. Die Baubewilligungsverfahren für Ersatzneubauten und umfassende energetische Gebäudesanierungen sollen beschleunigt und vereinfacht werden.

Weiter fordert der SBV, dass der Fokus dieser Vorlage nicht nur auf Heizungsersatz bzw. auf die Wärmeerzeugungsanlage gesetzt werden sollte. Dies taugt nicht als alleinige Lösung zur Erreichung von Netto-Null im Gebäudesektor. Ein heute gebautes Gebäude verbraucht vier- bis siebenmal weniger Energie als ein Gebäude aus der Zeit vor den 1980er Jahren. Neue Gebäude emittieren zudem kein CO₂, wie es die bereits geltenden Gesetze vorsehen. Daher ist der Neubau alter Gebäude mittels Ersatzneubauten oft energieeffizienter als eine Sanierung, obwohl energetische Renovierungen natürlich auch unterstützt werden sollten.

Ersatzneubauten sind eine der effektivsten Arten, die Klima- und Energieziele zu erreichen. Sie sollten in gleichem Masse gefördert werden wie energetische Sanierungen. Zudem sollten Ersatzneubauten und umfassenden energetischen Gebäudesanierungen Anreize gewährt werden, welche dank verdichteter Bauweise eine zusätzliche Ausnutzung des Grundstückes ermöglichen.

Die Baubranche ist ein unumgänglicher Akteur bei der Erreichung der Klimaziele der Schweiz. Der Schweizer Gebäudepark ist veraltet und verursacht allein 24% der CO₂-Emissionen des Landes und ist für 45% des Energieverbrauchs verantwortlich. Das bedeutet, dass die Modernisierung des Gebäudebestands einer der wichtigsten Hebel ist, um die Klimaziele der Schweiz zu erreichen. In der Schweiz sind schätzungsweise 1.5 Millionen Gebäude aufgrund ihrer schlechten Energieeffizienz sanierungsbedürftig. Doch die Sanierungsrate liegt derzeit bei nicht einmal 1% (0.9%). Bei der derzeitigen Sanierungsgeschwindigkeit können die Klimaziele erst in 100 Jahren erreicht werden. Um bis 2050 CO₂-neutral zu werden, muss die Sanierungsrate daher um das Dreifache erhöht werden.

 

Weitere Informationen: 

Vernehmlassungsantwort Schweizerischer Baumeisterverband finden Sie hier.

12-Punkte-Aktionsplan «Offensive Modernisierung Gebäudepark» finden Sie hier.

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Schweizerischer Baumeisterverband

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