Umbauen statt zerfallen lassen

Kantone sollen einen gewissen Handlungsspielraum erhalten, damit bestehende landwirtschaftliche Gebäude wie Ställe, die nicht mehr genutzt werden, für Tourismuszwecke umgebaut werden können. Dies wird der Bündner CVP-Nationalrat Martin Candinas in diesem Herbst in einer Motion im Parlament fordern. 


Über das Dach der Stallruine im Calancatal hat der Besitzer oder die Besitzerin eine Plastikblache gelegt. Es ist ein Versuch, den bereits eingetretenen Zerfall ein wenig zu verlangsamen. Ganz offensichtlich ist aber nicht vorgesehen, in den Erhalt des Gebäudes zu investieren. Andere ehemalige Ställe in der Region zerfallen ebenfalls. Sie werden von den Landwirten nicht mehr benötigt und es gibt keine andere Nutzungsoption.  Der Verein für Raumentwicklung Kultur und Landschaft RAKUL führt ein Inventar aller zerfallenden Gebäude im Kanton Graubünden. Ihr Anblick verschandelt die schöne Berggegend.  
 
Die Verantwortlichen des Vereins schmerzt aber etwas anderes: «Wir wollen unser Kulturgut schützen», sagt Peter Tarnutzer, Präsident des Verbandes. Das Kulturgut solle nicht zerstört werden, fordert er.  Ein weiterer Verein, der sich dafür einsetzt, ist Schür.li. Der Verein bekämpft derzeit das RPG2 und seine Absicht: «Beseitigen von störenden, nicht mehr genutzten, landwirtschaftlichen Gebäuden, ohne denkmalpflegerischen Wert und ohne landwirtschaftlichen Bedarf. » « Die meisten ungenutzten Gebäude sind Schürli...Schür.li besetzen nur 0,5 Prozet der überbauten Landwirtschaftsfläche. Mit einer Beseitigung zerstören wir unser gewohntes Landschaftsbild und das Gesicht der Alpen! », schreibt der Verein auf seiner Website. 
 
Schweizweit gibt es ungefähr 400 000 Ställe und Scheune, rund die Hälfte davon wird landwirtschaftlich nicht mehr benötigt. Vorschriften, die grosse Ställe vorschreiben sowie die Notwendigkeit, effizienter zu werden und deshalb Material und Maschinen am gleichen Ort aufzubewahren, führen dazu.  
Dabei könnten die nicht mehr gebrauchten Ställe sehr gut einer neuen Nutzung zugeführt werden. Aktuell boomen aufgrund der Coronasituation Ferien in der Schweiz, speziell in Bergregionen. Viele Urlauber würden es sich wünschen, Ferien in einem umgebauten Maiensäss machen zu können, einfach und im Einklang mit der Natur. Das Raumplanungsgesetz verunmöglicht es.  
 
Fatales Bundesgerichtsurteil 
Bis letztes Jahr blieb den Kantonen wenigstens ein gewisser Spielraum, um Umnutzungen zuzulassen. Ein Bundesgerichtsurteil machte diesen zunichte. Das Urteil sei eine Katastrophe, liess sich der Bündner CVP-Grossrat Reto Crameri von der Südostschweiz zitieren. Konkret ging es um eine Kleinsiedlung namens «Blackter Stafel / Nigglisch Hus», die sich auf 1900 Metern oberhalb von Arosa befindet. Die 14 Gebäude wurden teilweise bereits zu Ferienwohnungen umgebaut. Das ging, weil es sich um eine Erhaltungszone handelt – in anderen Kantonen spricht man von Weilern -, was wertvolle und zu erhaltende Baugruppen ausserhalb der Bauzone bezeichnet. Das kantonale Verwaltungsgericht hatte den Umbau genehmigt, denn er diente in seiner Auslegung dem Erhalt des Weilerbildes. Das Bundesamt für Raumplanung ARE erhob dagegen Beschwerde und bekam vor Bundesgericht Recht. Das Urteil bedeutet, dass Stadel und Ställe heute nur in sehr seltenen Ausnahmefällen umgenutzt werden dürfen. Sie müssen als landschaftsprägende Baute unter Schutz gestellt worden sein und in einer in der Nutzungsplanung korrekt definierten Erhaltungszone stehen, es dürfen keine Erschliessungen nachfolgen und sie müssen von Verfall bedroht sein.  
 
Ferien der anderen Art 
«Auch bei uns im Glarnerland hat es viele leerstehende Ställe, die verfallen. Es ist sehr schade, dass es unmöglich ist, eine Umbaubewilligung für sie zu erhalten, um es zum Beispiel Familien zu ermöglichen, Ferien einer anderen Art in den Schweizer Bergen zu erleben. Das wäre positiv für die ganze Wirtschaft dieser Bergregionen, auch für Restaurants oder die Dorfläden. Das Raumplanungsgesetz müsste in Sachen Bauen ausserhalb der Bauzone in solchen Fällen gelockert werden», sagt Hannes Schiesser, Mitglied des SBV-Zentralvorstandes.  
 
Nicht länger verteufeln! 
In die genau gleiche Kerbe haut der Bündner CVP-Nationalrat Martin Candinas. «Das Bauen ausserhalb der Bauzone darf nicht länger verteufelt werden!», lautet der Titel einer Motion, die er im nächsten Herbst im Parlament einreichen möchte. Candinas möchte den Bundesrat beauftragen, das Raumplanungsgesetz dahingehend anzupassen, dass das Bauen ausserhalb der Bauzone vor allem im Zusammenhang mit bestehenden Bauten und Anlagen vereinfacht wird. Die Kantone sollen zudem die Kompetenz erhalten, spezifisch definierte touristische Zonen zu bestimmen, in einen ein vereinfachtes Bewilligungs- und Realisierungsverfahren kantonal möglich wird. Candinas begründet sein Vorgehen damit, dass das Berggebiet besonders stark von der Coronakrise getroffen wurde. Auch viele Zuliefer-Betriebe ausserhalb der Destinationen seien massiv beeinträchtigt. Der Nationalrat betont, dass er kein Bauen auf der grünen Wiese fördern wolle, sondern es ermöglichen will, dass bestehende Gebäude, die landwirtschaftlich nicht mehr benötigt werden, umgenutzt werden. Er kann sich eine sanfte Kompensationspflicht vorstellen, dass also für den Umbau des eines Stalles ein anderer zurückgebaut werden müsse. Festgelegt werden müsse, dass die Bauten keine nachfolgenden Investitionen in Infrastrukturen wie Strassen nach sich ziehen würden. Viele der leerstehenden Ställe, gibt Candinas zu bedenken, besässen bereits einen Anschluss ans Wassernetz, damit Kühe auf der Weide trinken können. Diese Investitionskosten bräuchten die Gemeinden nicht zu befürchten. 
 
Candinas meint, dass die dezentrale Siedlungsweise eine der Stärken der Schweiz sei. «Damit es so bleibt, müssen Berggebiete die Möglichkeit erhalten, Arbeitsstellen zu schaffen. Wird gebaut, so erledigen das einheimische Handwerker, die so eine Existenzgrundlage erhalten.» Und noch etwas liegt Candinas am Herzen: «Die Siedlungsflächen bedecken in der Schweiz 7,5 Prozent der Fläche. Im Mittelland beträgt der Anteil 16 Prozent, im Kanton Uri sind es 1,9 Prozent und im Kanton Graubünden 2 Prozent. Das zeigt, dass die Bergkantone sorgfältig handeln und nur ein bescheidenes Siedlungswachstum zulassen.» 
Susanna Vanek 

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Schweizerischer Baumeisterverband

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