Parlament entscheidet über Finanzierbarkeit der Vorsorge

Mit seiner Sessionsvorschau analysiert der Schweizerische Baumeisterverband die relevanten Geschäfte von National- und Ständerat und beurteilt sie aus der Perspektive der Bauhauptbranche. In der Wintersession 2021 ist die Revision der zweiten Säule ein grosses Thema, aber auch die Verbesserungen im Kartellgesetz.

Dringliche BVG-Reform

Die berufliche Vorsorge (BVG) ist in der jetzigen Form nicht mehr nachhaltig finanzierbar. Sie bedarf darum einer Revision. Das Bauhauptgewerbe hat eine brancheneigene Frühpensionierung aufgebaut, um der körperlich anstrengenden Arbeit auf den Baustellen gerecht zu wer-den. Die Frühpensionierung wird im Umlageverfahren durch Beiträge der Arbeitgeber und Arbeitnehmer gespiesen. Die angestrebte BVG-Reform ist zwar notwendig, darf aber nicht unnötig teuer ausfallen, damit die Lohnnebenkosten der Baufirmen nicht noch weiter steigern. Der SBV unterstützt deshalb den ersten Entwurf der Nationalratskommission.


Klärungen zum Kartellgesetz

Das Kartellgesetz muss an mehreren Punkten verbessert wird. Diesen Bedarf hat auch der Bundesrat in seiner Antwort auf eine Interpellation von Ruedi Noser (FDP, ZH) erkannt. Verschiedene weitere Vorstösse im Parlament gehen in dieselbe Richtung, u.a. von bauen-schweiz-Präsident Hans Wicki (FDP, NW). Bei Gerichtsverfahren ist klar: sowohl entlastendes als auch belastendes Material muss gesammelt und abgewogen werden. Im Kartellrecht hingegen hat die Wettbewerbskommission (Weko) eine Doppelrolle als neutrale Ermittlerin und belastende Anklägerin. In der Vergangenheit ist diese jedoch verschiedentlich zugunsten der Anklage gekippt. Die Weko verletzt damit das Prinzip der Unschuldsvermutung. Ihre Aufgabe ist jedoch, neutral und somit unvoreingenommen Abklärungen vorzunehmen. Statt eine ganze Branche unter Generalverdacht zu stellen, muss die Weko dem einzelnen Angeklagten ein fehlbares Verhalten nachweisen. Die aktuelle Praxis betrifft ein grundlegendes Problem im Kartellgesetz. Der SBV unterstützt deshalb diesen Vorstoss.


Ablehnung des Entsendegesetz

Der Bundesrat wollte im Entsendegesetzt die Möglichkeiten für die Kantone schaffen, kantonale Mindestlöhne festlegen zu können. Diese sind jedoch gemäss Rechtsprechung aus-schliesslich im Sinne einer sozialpolitischen Massnahme zulässig und stellen somit einen unzulässigen Eingriff in den Vollzug der Sozialpartnerschaft dar. Die Änderung des Entsendegesetzes sollte darum abgelehnt werden.


Weitere Beurteilungen relevanter Geschäfte aus der Wintersession 2021 durch die Politikabteilung des SBV finden sich in der Sessionsvorschau.

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Schweizerischer Baumeisterverband

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