Kranverordnung und EKAS-Richtlinien revidiert

Der Bundesrat hat am 16. Juni 2023 Anpassungen in der Kranverordnung beschlossen. Angepasst wurden die Artikel 5 und Artikel 6 der Kranverordnung. Neu sollen Arbeitnehmende im Anschlagen von Lasten wie auch für die Bedienung des Krans nicht nur angeleitet, sondern für diese Tätigkeit ausgebildet werden. Mit der Anpassung dieser beiden Artikel steht die Kranverordnung wieder im Einklang mit dem Stand der Technik und der heute gelebten Praxis. Zudem wird mit der Anpassung dieser beiden Artikel Klarheit und Rechtssicherheit geschaffen.

Die Anpassungen in der Kranverordnung traten am 1. September 2023 in Kraft.

 

Revidierte Richtlinien 6510 und 6511 von der EKAS verabschiedet

Weiter wurden die Richtlinien «Kranführerausbildung für das Bedienen von Fahrzeug- und Turmdrehkranen» (6510) und «Überprüfung und Kontrolle von Fahrzeugkranen und Turmdrehkranen» (6511), die beide von der EKAS-Fachkommission 12 (Bau) in den Jahren 2021 und 2022 überarbeitet wurden, von der EKAS an ihrer Sitzung vom 17. Oktober verabschiedet. Der Verein K-BMF wie auch der SBV selbst hatten Einsitz in dieser Fachkommission 12.

Wenn Sie auf den jeweiligen Link klicken, gelangen Sie zur revidierten Version der Richtlinie 6510 oder 6511:

Beide Regelungstexte treten mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Über den Autor

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Philippe Carlen

Leiter Qualität, Umwelt & Sicherheit

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