BVG-Reform: schwierig, aber notwendig

Der Nationalrat hat am 7. und 8. Dezember 2021 als Erstrat über die Reform der Beruflichen Vorsorge diskutiert. Der Schweizerische Baumeisterverband konnte die Diskussion entscheidend mitprägen. Zusammen mit anderen Verbänden hatte er den «Mittelweg» als Reformlösung in die Diskussion eingebracht. Nun ist der Nationalrat der Empfehlung des SBV gefolgt.

Das Schweizer Bauprojekt des Jahrhunderts war der Gotthardtunnel. Es hat über 20 Jahre und über 20 Mrd. Franken gebraucht, um den Tunnel zu erstellen. Derselbe Betrag wird in der Beruflichen Vorsorge von Jung zu Alt umverteilt – und zwar innerhalb von nur drei Jahren.

In der Beruflichen Vorsorge schreibt das Gesetz einen Mindestumwandlungssatz vor. Dieser liegt momentan bei 6.8%. Das bedeutet: Je 100’000 Franken Altersguthaben wird eine Rente von 6.800 Franken pro Jahr ausgezahlt. Diese Rentenhöhe ist aber derzeit nur finanzierbar, weil die Sparbeiträge und Zinsgutschriften der Erwerbstätigen für die Rentenauszahlung der Pensionäre genutzt werden. Deshalb muss der Mindestumwandlungssatz sinken. Im Parlament herrscht Konsens, dass mit der jetzigen Reform der Satz neu 6.0% betragen soll, um die Umverteilung von Jung zu Alt zu reduzieren. Mehr ist politisch nicht machbar, obwohl der Satz bei etwa 5% liegen müsste, um die Umverteilung zu stoppen.

Reserven nutzen, statt neue Belastungen einführen

Die Reform tut not. In den letzten beiden Jahren wurden viele verschiedene Reformvorschläge debattiert und wieder verworfen. Der Bundesrat hatte ein Modell präsentiert, das die Umverteilung nicht reduzieren, sondern noch weiter erhöhen und eine neue Lohnabgabe einführen würde. Weil das die Lohnnebenkosten unnötig erhöht, hat sich der SBV zusammen mit anderen Verbänden gegen dieses Modell und für einen «Mittelweg» eingesetzt. Die Kernidee: statt einer neuen Lohnabgabe sollte man die vorhandenen Reserven nutzen.

Diesen Vorschlag hat der Nationalrat nun übernommen. Als Erstrat hat er die Reform der Beruflichen Vorsorge am 7. Dezember 2021 debattiert. Eine Übergangsgeneration von 15 Jahren wird einen gestaffelten Rentenzuschlag von bis zu 2’400 Franken jährlich erhalten. Finanzieren muss diesen Zuschlag eine Pensionskasse in erster Linie aus ihren Reserven. Erst in zweiter Linie greift der zentral finanzierte BVG-Sicherheitsfonds. Damit konnten neue Lohnabgaben verhindert werden. Fast alle Arbeitgeberverbände unterstützen dieses Modell.

Als nächstes beugt sich die zuständige Kommission des Ständerats über das Geschäft. Der SBV wird sich zusammen mit Gleichgesinnten noch für Korrekturen an anderen Stellschrauben einsetzen: der Koordinationsabzug und die Eintrittsschwelle sollten gemäss dem «Mittelweg» angepasst werden. Der Nationalrat hat ebenfalls angedacht, höhere Abzüge für die Säule 3a einzuführen. Dies sollte aus Sicht des SBV nicht Teil der BVG-Reform sein, weil er systemfremd ist und die Mehrheitsfähigkeit der Reform im Volk gefährdet.

Über den Autor

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Martin Maniera

Ökonom & wissenschaftlicher Mitarbeiter Politik

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