Baumängel: Unangemessene Risiken nicht auf Baufirmen abwälzen

Letzten Herbst hat der Nationalrat vorläufig entschieden, die Rügefrist bei Baumängel abzuschaffen und die Verjährung auf 10 statt 5 Jahre zu befristen. Der SBV setzt sich für eine Korrektur durch den Ständerat ein.

 

Das Parlament passt die im Obligationenrecht festgelegten Rügefrist und Verjährungsfrist für Baumängel an. Im Herbst 2023 hat der Nationalrat vorläufige Entscheide gefällt, der Ständerat ist im Sommer 2024 am Zug.

Derzeit gilt für verdeckte Baumängel eine siebentägige Rügefrist. Der Nationalrat möchte die Rügefrist nun gänzlich abzuschaffen. Der SBV spricht sich dezidiert dagegen aus und unterstützt eine 60-Tage-Frist. Ein Baumangel geht zu Lasten des Bauunternehmens, wenn er rechtzeitig gerügt wird. Hingegen muss der Bauherr für Schäden aufkommen, wenn er den Mangel zu spät rügt. Die Rügefrist ist ein wichtiges Instrument, um allfällige Mängel frühzeitig aufzuspüren, diese Pflicht obliegt dem Bauherren. Je mehr Zeit bis zur Meldung eines Schadens verstreicht, desto schwieriger die Abgrenzung Mangel und Folgeschaden und damit die Haftungsfrage. Das wirtschaftliche Risiko der Bauunternehmen werden durch den wachsenden Wunsch der Bauherrschaft nach finanzieller Risikofreiheit über Gebühr belastet.

Zudem diskutiert das Parlament über die Verjährungsfrist für erbrachte Bauleistungen. Aus Sicht des SBV sollte die heutige Frist von fünf Jahren bleiben, der Nationalrat möchtr sie auf 10 Jahre verlängern. Dieser Schritt wäre praxisfremd. So gibt es Bauteile und Bauwerke, deren technische Haltbarkeit nicht auf zehn Jahre ausgelegt ist. Die Abgrenzung zwischen Mangel und gewöhnlichen Gebrauchsspuren wäre selbst für Profis kaum möglich. Bauunternehmen müssen pro Auftrag Rückstellungen in Höhe von 15% (teils 30%) der Bausumme bilden oder den Betrag auf ein Sperrkonto überweisen. Diese erheblichen Summen binden bereits viel Liquidität, durch die Erhöhung der Verjährungsfrist auf 10 Jahre würde der Haftungsbetrag weiter steigen.

Aus den genannten Gründen setzen sich der SBV und seine kantonalen Sektionen dafür ein, dass der Ständerat die Fehlentscheidungen des Nationalrats korrigiert und in der Sommersession die Rügefrist auf 60 Tage festlegt und die Verjährungsfrist bei 5 Jahren belässt.

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Martin Maniera

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