Ausbildung für das Anschlagen von Lasten Art. 8 VUV

Tag ein Tag aus werden auf Baustellen Lasten angeschlagen. Ein Fehler beim Sichern oder Befestigen der Last kann viele Menschenleben gefährden. Darum ist es wichtig, dass Personen, die Lasten anschlagen, über eine fundierte Ausbildung verfügen.

 

Was ist der Unterschied zwischen Instruktion und Ausbildung?

  • Während einer Instruktion werden Mitarbeitende bezüglich Sicherheit und Gesundheitsschutz informiert und angeleitet.

    • Es findet keine Lernerfolgskontrolle statt.
    • Die Instruktion kann rein theoretischer Natur sein

  • Während einer Ausbildung erhalten die Mitarbeitenden theoretisches Wissen vermittelt und lernen, wie dieses in der Praxis umzusetzen ist.

    • Eine Ausbildung erfordert eine Lernzielkontrolle
    • Eine Ausbildung beinhaltet sowohl Theorie als auch Praxis
    • Die Teilnehmenden erhalten einen Ausbildungsnachweis

 

Wer muss ausgebildet werden?

  • Ausgebildet werden müssen all jene Personen, die Lasten am Kran anschlagen. Betroffen sind alle Kräne, die unter Art. 2 der Kranverordnung fallen. Als Kräne gelten alle Hebemittel gemäss Art. 2 der Kranverordnung.
  • Das Anschlagen von Lasten an Baumaschinen (z.B. Bagger) unterliegt nicht der Ausbildungspflicht. Hier ist eine Instruktion weiterhin ausreichend. Dementsprechend gilt auch die Ausbildung zum Baumaschinenführer nicht als Ausbildung für das Anschlagen von Lasten, da in der Baumaschinenführerausbildung kein Kran eingesetzt wird und sie keine Lernzielkontrolle vorsieht.
  • Die Mitarbeitenden, welche die Ausbildung zum Anschlagen von Lasten besuchen wollen, müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben und sich gut in der jeweiligen Landessprache verständigen können.

 

Welche bestehenden Ausbildungen gelten auch zukünftig?

  • Alle Ausbildungen zum Anschlagen von Lasten, bei denen der Kenntnisstand über eine Lernkontrolle überprüft wurde;
  • Alle Ausbildungen zur Kranführerin/zum Kranführer der Kategorie A oder B.

 

Welche Ausbildungsmodelle gibt es?

 

Ausbildung durch Ausbildungsstätten oder privaten Anbietern mit Eigendeklaration

Ausbildungen mit Eigendeklaration können von verschiedenen Anbietern angeboten werden, z.B. von den Ausbildungszentren der Sektionen, privaten Anbietern oder auch durch die Ausbildungszentren der Sektionen.

Ausbildungsstätten sowie Ausbildnerinnen und Ausbildner können selbst deklarieren, dass ihre Ausbildung dem Stand der Technik entspricht. Die Ausbildungsstätten überprüfen nach der Ausbildung mittels Lernzielkontrolle, ob die Teilnehmenden die erforderlichen Kompetenzen erworben haben. Bei bestandener Lernzielkontrolle erhalten die Teilnehmenden einen Ausbildungsnachweis der Ausbildungsstätte.

Eine ergänzende Instruktion zur spezifischen Situation im Betrieb ist immer notwendig.

 

Betriebsinterne Ausbildung durch fachkundige Personen

Eine fachkundige Person bildet die Mitarbeitenden im eigenen Betrieb aus. Sie muss dafür über die entsprechende Praxiserfahrung im Anschlagen von Lasten und pädagogischen Fähigkeiten für das Weitervermitteln der Lerninhalte verfügen. Fachkundige Personen sind z.B. ausgebildete Kranführerinnen und Kranführer der Kategorie A oder B mit Erfahrung in der Mitarbeiterausbildung.

 

Was ist zu beachten bei einer betriebsinternen Ausbildung?

  • Stellen Sie sicher, dass die Person, welche die innerbetriebliche Ausbildung sicherstellt, über die notwendige Fachkompetenz verfügt.
  • Bereits ausgebildete Personen, welche die Ausbildung innerbetrieblich weitergeben sollen, können ihr Wissen mittels den von der BfA zur Verfügung gestellten Unterlagen auffrischen.
  • Die Sprachkenntnisse der auszubildenden Teilnehmenden sind zu berücksichtigen.
  • Stellen Sie sicher, dass Ihnen für die praktische Ausbildung ein Kran zur Verfügung steht.
  • Die Dauer der Ausbildung richtet sich nach den Bedürfnissen und der Erfahrung der Teilnehmenden, sollte aber nicht weniger als einen halben Tag betragen.
  • Die mit der innerbetrieblichen Ausbildung beauftragte Person überprüft nach der Ausbildung mittels Lernzielkontrolle, ob die Teilnehmenden die erforderlichen Kompetenzen erworben haben.
  • Eine betriebsinterne Ausbildung gilt nur in dem Betrieb, in dem sie vermittelt wurde.

 

Welche Unterlagen stehen für die Ausbildung zur Verfügung?

Die Anforderungen an die Ausbildung und an die zu vermittelnden Lerninhalte sind im Suva-Factsheet 33099 aufgeführt.

Die Beratungsstelle für Arbeitssicherheit BfA stellt folgende Unterlagen für die Ausbildung zur Verfügung:

 

Die Vorlage für die Lernzielkontrolle und die Antworten darauf sind auf Anfrage unter [email protected] erhältlich.

Eine breite Anwendung der Grundlagen stellt sicher, dass sämtlichen Personen des Bauhauptgewerbes, die zukünftig Lasten anschlagen, dieselben Lerninhalte vermittelt werden. Die Verwendung der Grundlagen der BfA ist jedoch nicht obligatorisch, sofern die für die Ausbildung genutzten Unterlagen den Vorgaben der Suva entsprechen.

Die Lernmittel der Suva 88801 «Anschlagen von Lasten» und 88802 «Wahl der Anschlagmittel» werden per Ende 2022 aufgehoben. An deren Stelle wird die Suva ab 2023 lebenswichtige Regeln zum Anschlagen von Lasten publizieren.

 

Welche Ausbildung empfiehlt der Schweizerische Baumeisterverband?

Obwohl sowohl die Ausbildung in den Ausbildungszentren als auch die betriebsinterne Ausbildung den Vorgaben entsprechen können, hat eine Ausbildung durch ein Ausbildungszentrum oder eine private Ausbildungsorganisation mehrere Vorteile:

 

  • Es ist sichergestellt, dass die Ausbildung durch eine fachkundige Person erfolgt;
  • Ausbildungszentren verfügen meist über Lehrpersonen mit einer Ausbildung im Bereich Erwachsenenbildung und sind somit sehr gut aufgestellt, um die Inhalte didaktisch korrekt zu vermitteln;
  • Die Ausbildungszentren verfügen in den meisten Fällen über eine sehr gute Infrastruktur für die Ausbildung;
  • Die Ausbildung ist, anders als bei der betriebsinternen Ausbildung, auch dann noch gültig, wenn der oder die Mitarbeitende den Betrieb wechselt.

Für weitere Informationen steht Ihnen die Beratungsstelle für Arbeitssicherheit BfA sehr gerne unter der Mailadresse [email protected] zur Verfügung.

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Schweizerischer Baumeisterverband

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