Ein vermeintlich alltäglicher Arbeitseinsatz hatte für einen Bauarbeiter tragische Folgen: Er wurde in einem Kanalisationsgraben von mehreren Tonnen Erde erdrückt. Der Arbeitgeber wurde verurteilt.
Gemäss Artikel 56 der Bauarbeitenverordnung muss für Böschungen ein Sicherheitsnachweis erbracht werden, wenn folgende Verhältnisse zwischen Senkrechte und Waagrechte nicht eingehalten werden können: höchstens 3:1 bei gutem, verfestigtem, standfestem Material; höchstens 2:1 bei mässig verfestigtem, jedoch noch standfestem Material; höchstens 1:1 bei rolligem Material.
Der Unfall ereignete sich, als zwei Bauarbeiter ein Kanalisationsrohr für ein Einfamilienhaus verlegten. Der eine bediente den Bagger. Der andere hantierte mit der Schaufel im rund drei Meter tiefen Graben.
Die Abklärungen der Suva zeigten, dass die Sicherung der Baustelle völlig vernachlässigt wurde. Zu diesem Unfall konnte es nur kommen, weil keinerlei Massnahmen getroffen wurden, um den Graben gegen Einsturz zu sichern.
Lesen Sie den vollständigen Beitrag in der Ausgabe 4/2011 der Schweizer Bauwirtschaft vom 23. Februar 2011.
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