Der Schweizerische Baumeisterverband (SBV) begrüsst Verschärfung der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit
Der Schweizerische Baumeisterverband bekämpft Lohndumping und Scheinselbstständigkeit. Er begrüsst deshalb die vom Bundesrat vorgeschlagene Verschärfung der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit. Die Schweizer Bauwirtschaft hat keinerlei Verständnis für Firmen, die geltende Gesetze und Gesamtarbeitsverträge unterlaufen.
In jüngster Zeit sind vermehrt Fälle von Lohndumping bekannt geworden. Auch wenn der Schweizerische Baumeisterverband zu den konkreten Fällen nicht Stellung nehmen kann, ist doch klar: Unternehmer, welche die geltenden gesetzlichen und gesamtarbeitsvertraglichen Bestimmungen unterlaufen, schaden dem Schweizer Baugewerbe - den Arbeitgebern ebenso wie den Arbeitnehmern.
Der Schweizerische Baumeisterverband begrüsst deshalb die Stossrichtung der Revision des Entsendegesetzes und des Gesetzes über die Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Gesamtarbeitsverträgen, wie sie der Bundesrat im September in die Vernehmlassung gegeben hat. Die bundesrätlichen Vorschläge erscheinen dem SBV dosiert. Für den SBV ist klar, dass Lohndumping und Scheinselbstständigkeit nicht primär mit neuen Gesetzen, sondern mit konsequenter Einhaltung und Kontrolle der bestehenden Gesetze und Gesamtarbeitsverträge zu bekämpfen sind. Die jüngst bekannt gewordenen Fälle von Lohndumping beruhten alle auf der Nichteinhaltung von Gesetzen - und nicht auf fehlenden Gesetzen. An der Aufdeckung solcher Fälle haben die Baumeister grosses Interesse. Gemeinsam mit den Vertretern der Arbeitnehmerorganisationen engagieren sie sich dafür in den paritätischen Kontrollorganen. Mehr noch: der Schweizerische Baumeisterverband setzt sich aktiv ein für die weitere Professionalisierung und Erhöhung der Wirksamkeit dieser paritätischen Kontrollkommissionen in der Baubranche.
Weinbergstrasse 49
Postfach, 8042 Zürich
Tel. +41 (0)44 258 83 33
Fax +41 (0)44 261 03 24
verlag(at)baumeister.ch