Im Rahmen der bilateralen Verträge mit der EU haben sich auch im Bauproduktebereich die gesetzlichen Grundlagen verändert. Der Bauprozess wurde damit zunehmend komplexer und mit diversen Fallstricken belegt. An einer im August 2008 durchgeführten Tagung über das Inverkehrbringen von Bauprodukten in Bern hat sich gezeigt, dass eine weitergehende Information über die seit 2001 geltenden gesetzlichen Bestimmungen ein grosses Bedürfnis darstellt.
Dieser Aufgabe hat sich eine Projektgruppe im Auftrag der Stammgruppe Produktion + Handel von bauenschweiz, dem Dachverband der Schweizer Bauwirtschaft, angenommen. Sie erarbeitete eine gut lesbare und für den Baupraktiker leicht verständliche Dokumentation zu den geltenden gesetzlichen Bestimmungen im Bauproduktebereich. Diese Dokumentation mit dem Titel «Neue gesetzliche Bestimmungen im Bauproduktebereich seit 2001 und deren Auswirkungen für die Akteure in der Bauwirtschaft» liegt nun vor.
Die Dokumentation macht auf die seit dem Jahr 2001 geltende Bauproduktegesetzgebung aufmerksam und bietet den Unternehmen der Bauwirtschaft entsprechend ihrer Mitwirkung im Bauprozess (Planer und Bauleiter, Hersteller, Händler, Unternehmer des Bauhauptgewerbes, Unternehmer des Ausbaugewerbes) eine Hilfestellung.
Die Hilfestellung ist auf der Website von bauenschweiz kostenlos abrufbar.
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