Schwerwiegende Gesundheitsschäden stellen für die IV und die 2. Säule eine finanzielle Belastung dar, obwohl die dadurch verursachten Kosten deutlich abnehmen, wie dies beispielsweise die stetig sinkenden Suva-Prämien belegen. Die 5. IV-Revision ist zwar seit 2009 in Kraft, die Massnahmenpalette aber noch nicht ausgeschöpft.
Mehr dazu in der Ausgabe 01/2012 der Schweizer Bauwirtschaft vom 12. Januar 2012.
Weinbergstrasse 49
Postfach, 8042 Zürich
Tel. +41 (0)44 258 83 33
Fax +41 (0)44 261 03 24
verlag(at)baumeister.ch