Oft schrecken Bauunternehmer davor zurück, bei der Ausschreibung von Bauaufträgen des Bundes eine Offerte einzureichen. Die Teilnahme an solchen Ausschreibungen gilt als kompliziert und sehr aufwendig. Doch sie birgt auch Chancen, vor allem in Zeiten, wo Privataufträge Mangelware sind.
Beim Stichwort Teilnahme an Bauausschreibungen des Bundes winkt manch ein Bauunternehmer ab: «Zu kompliziert und viel zu viel administrativer Aufwand» heisst es oft, nicht ganz zu unrecht. Sie machen dann meist einen Bogen um Bauaufträge der öffentlichen Hand, solange es genügend private Aufträge gibt.
Das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) möchte diese Hemmschwelle abbauen und hat vor Kurzem in Olten eine Informationsveranstaltung durchgeführt. Diese zeigte auf, welche Ausschreibungsverfahren beim Bund, den technischen Hochschulen sowie seinen öffentlich-rechtlichen Unternehmungen (z. B. SBB, Post) üblich sind und welche Kriterien eine Offerte erfüllen muss, damit sie ins engere Auswahlverfahren gelangt.
Eduard Tüscher war selbst zwanzig Jahre in leitender Stellung in einer mittleren Bauunternehmung tätig, bevor er zum Bund wechselte. Heute ist er Delegierter der Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Bauherren, kurz KBOB. Tüschers Botschaft an die Bauunternehmer ist einfach: Wer die verschiedenen Auftragsverfahren des Bundes kennt sowie seine Fristen und seine Eignungs- und Zuschlagskriterien, braucht sich nicht vor den stark formalisierten Verfahren zu fürchten. Ausserdem ist es besser, sich schon in wirtschaftlich guten Zeiten um öffentliche Bauaufträge zu bewerben, um in Krisenzeiten über ein zweites Standbein zu verfügen.
Welches die Stolpersteine bei der Erarbeitung einer Offerte für einen Bauauftrag des Bundes sind und wie man diese vermeidet, wurde an der Informationsveranstaltung in Olten Anfang Oktober erklärt.
Wer sich um Bauaufträge des Bundes bewerben will, informiert sich am besten über die Internet-Plattform www.simap.ch. Die Plattform verfügt über eine differenzierte Recherchefunktion nach Auftragsart oder nach Geografie. Auf Simap finden sich nicht nur alle Ausschreibungen des Bundes und seiner öffentlich-rechtlichen Unternehmungen, sondern seit 2011 auch die Bauaufträge aller Kantone sowie von sechs grösseren Städten. Das gesamte Ausschreibungsverfahren läuft über diese Plattform.
Wer eine Offerte für einen Bauauftrag des Bundes am Wochenende kurz vor Ablauf der Einreichungsfrist rechnet, hat kaum Chancen, in den engeren Bewerberkreis vorzustossen. Es empfiehlt sich, die Ausschreibungsunterlagen frühzeitig zu studieren. Um Unklarheiten in der Ausschreibung zu klären, wird während der Einreichungsfrist eine Online-Fragerunde auf Simap angeboten. Die Fragen und Antworten werden allen Anbietern in anonymisierter Form gezeigt. Vorbehalte gegenüber der Ausschreibung sind separat und gut sichtbar aufzuführen. Auf keinen Fall dürfen jedoch die Leistungsverzeichnisse abgeändert werden, denn sonst sind die eingegangenen Offerten nicht mehr miteinander vergleichbar. Meist führt dies zum Ausschluss.
– Eignungskriterien: Der Bund prüft sowohl die technische als auch die finanzielle Leistungsfähigkeit der Offerenten. Diese müssen nachweisen, dass sie bereits vergleichbare Projekte realisiert haben, dass sie über ein unternehmensbezogenes Qualitätssicherungssystem und über ausreichende personelle Ressourcen verfügen. Ausserdem verlangt der Bund eine Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den vergangenen drei Jahren. Dies übrigens, um festzustellen, ob ein Auftrag ein Klumpenrisiko für das Unternehmen darstellen würde. Wird eines dieser Kriterien nicht erfüllt, scheidet der Offerent sofort aus.
– Zuschlagskriterien: Diese Kriterien beziehen sich auf die eingereichte Offerte. Geprüft werden Preis, Referenzen, Qualität, Organisation und Termine. Die Gewichtung der einzelnen Zuschlagskriterien wird in den Unterlagen angegeben. Je standardisierter ein Produkt oder eine Leistung ist, desto stärker wird dabei der Preis gewichtet. Die Offerte mit der höchsten Punktzahl (Note x Gewichtung) erhält den Zuschlag.
In der Ausschreibung ist ausdrücklich vermerkt, ob eine Aufteilung in verschiedene Baulose vorgesehen ist und ob Varianten oder Teilangebote zugelassen sind. An diese Vorgaben hat sich der Offerent unter allen Umständen zu halten. Sind Varianten zugelassen, muss der Amtsvorschlag zwingend mitofferiert werden. Dies ist keine bürokratische Schikane, sondern wurde vom Dachverband der Baubranche «bauenschweiz» so verlangt. Anderseits ist der Bauherr verpflichtet, auch eingereichte Varianten zu bewerten. Hat der Offerent den Eindruck, dass die Ausschreibung unklar oder fehlerhaft ist, muss er dies bereits in der Online-Fragerunde vorbringen. Um die Gleichbehandlung aller Offerenten zu gewährleisten, sind Form und Fristen absolut einzuhalten. Auch kleine Verspätungen oder Formfehler wie eine fehlende Unterschrift führen automatisch zum Ausschluss.
Wer im Ausschreibungsverfahren falsche Auskünfte gibt, Steuern oder Sozialabgaben nicht bezahlt, wegen Schwarzarbeit auf der schwarzen Liste des Seco steht oder in einem Konkursverfahren steckt, hat mit einem Ausschluss aus dem Ausschreibungsverfahren zu rechnen.
Nach Ablauf der Eingabefrist können Verhandlungen geführt werden. Falls Abgebotsrunden durchgeführt werden, muss dies bereits in der Ausschreibung angekündigt werden. Die Praxis des Bundes ist unterschiedlich: Das Bundesamt für Strassen (Astra) führt beispielsweise grundsätzlich keine Abgebotsrunden durch. Die KBOB empfiehlt, den Verlauf der Verhandlungen zu protokollieren und von allen Beteiligten unterschreiben zu lassen.
Mit dem Zuschlag des Auftrags ist der Wettbewerb abgeschlossen. Der Vertrag wird aber erst nach Ablauf der Rekursfrist abgeschlossen. Den Unternehmen, die leer ausgehen, empfiehlt die KBOB, ein sogenanntes Debriefing zu verlangen. In dieser Besprechung erläutert der Bauherr detailliert, warum eine Offerte nicht zum Zug gekommen ist.
Marco Fetz, Leiter Rechtsdienst des BBL, erläuterte die verschiedenen Ausschreibungsverfahren des Bundes und wies darauf hin, dass die Kantone wiederum eigene Regeln haben. Grundsätzlich gilt, dass der Bund alle Bauaufträge über dem Schwellenwert von zwei Millionen Franken ausschreiben muss. Ab einem Auftragsvolumen von 8,7 Millionen Franken (SBB: 8 Mio. Franken) kann nach WTO-Regeln gegen Zuschlagsentscheide des Bundes rekurriert werden. Nur bei dieser Art von Ausschreibungen ist der Bund verpflichtet, schweizerische und ausländische Firmen gleich zu behandeln.
Es ist kein Geheimnis, dass diese starke Formalisierung der öffentlichen Beschaffungsverfahren manchen Bauunternehmer abschreckt. Marco Fetz warb aber um Verständnis für diese Verfahrensweise: Nur so sei es möglich, die Offerten miteinander zu vergleichen, das wirtschaftlich günstigste Angebot zu eruieren und die Kriterien, die schliesslich zur Entscheidung geführt haben, für alle transparent zu machen.
Auf der Internet-Plattform Simap wickeln der Bund und die öffentlich-rechtlichen Unternehmungen des Bundes alle ihre Bauaufträge aus. Desgleichen tun seit letztem Jahr alle Kantone sowie sechs grosse Städte. Weitere Informationen: Eduard Tüscher, Delegierter der KBOBT +41 (0) 31 322 84 50, eduard.tuescher(at)bbl.admin.ch oder Marco Fetz, Leiter Beschaffungswesen Bund und Rechtsdienst BBL, marco.fetz(at)bbl.admin.ch
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