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22.08.12  |   sbv

27 Prozent der Betriebe profitieren von tieferen Prämiensätzen

Die Suva erzielte 2011 wiederum einen Gewinn und gibt diesen in Form von Prämien­reduktionen an die Versicherten weiter. Dies bedeutet, dass 27 Prozent der Betriebe der Klasse 41A in den Genuss einer Prämien­reduktion kommen. Für 58 Prozent der Betriebe bleibt der Prämiensatz unverändert.

Die Prämien für die Berufsunfallversicherung (BUV) in der Klasse 41A (Baugewerbe) können insgesamt um zirka 2,5 Prozent gesenkt werden. Diese Verringerung wird ohne Reduktionen von Basissätzen erreicht. Einzige Ausnahme bildet der Unterklassenteil der Tunnelbauer, in welchem der Basissatz aufgrund der grossen Fortschritte bei der Arbeitssicherheit um eine Stufe gesenkt werden kann.

Damit ist der Basissatz im Bauhauptgewerbe erstmals seit 2006 nicht mehr gesunken. Das bedeutet aber nicht, dass die Anstrengungen der Branche punkto Arbeitssicherheit weniger wirksam geworden wären, im Gegenteil: Die Suva reduziert für das Bauhauptgewerbe aufgrund der guten Ergebnisse der vergangenen Jahre die Ausgleichsreserve um 5 Prozent der Nettoprämie. Die Ausgleichsreserve sinkt damit von 40 auf die auch für die anderen Klassen üblichen 35 Prozent, was einen Prämienbonus von 16 Millionen Franken generiert. Über den Abbau von Ausgleichsreserven und dessen Höhe wird in ­Zukunft von Jahr zu Jahr neu entschieden werden.Aus Sicht des SBV heisst dies, dass das Bauhaupt­gewerbe nun wie jede andere Branche betrachtet wird, denn die Prämieneinnah­men entsprechen den Ausgaben. Betrachtet man die Entwicklung der gesamten Klasse 41A, nimmt der mittlere Prämiensatz seit 1997 ohne Unterbruch ab und liegt heute bei 64 Prozent des damaligen Wertes.

Unterschiede von Betrieb zu Betrieb

Da im Bonus-Malus-System die Ergebnisse eines Betriebs wesentlichen Einfluss auf den Prämiensatz ausüben, können jedoch nicht alle von Senkungen profitieren. In den Genuss von tieferen Prämien­sätzen kommen 27 Prozent der Betriebe, bei 58 Prozent bleibt der Nettoprämiensatz unverändert. Etwa 15 Prozent der Betriebe müssen hingegen mit höheren Nettoprämiensätzen rechnen.

Unveränderte Prämienzuschläge

Sämtliche Prämienzuschläge bleiben unverändert. Die Zuschläge für die Deckung der Verwaltungskosten betragen deshalb weiterhin 12,5 Prozent (BUV) und 14,5 Pro­­zent (NBUV). Die Zuschläge für die Finanzierung der Kosten für die Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten betragen 6,5 ­Prozent (BUV), respektive für die Verhütung von Nichtberufs­unfällen 0,75 Prozent (NBUV). Der Zuschlag für die Teuerung an Rentenbezüger beträgt unverändert 7 Prozent (BUV und NBUV).Der Basissatz für die Nichtberufsunfallversicherung bleibt unverändert bei 2,28 Prozent der Lohnsumme (Bruttoprämie) der gesamten Klasse 41A.

Erstmals Abbau von Reserven möglich

Neben den Massnahmen zur Prämiensenkung kann die Suva 2013 erstmals sogenannte Ausgleichsre­ser­ven abbauen. Diese werden vorausschauend laufend aus Prämieneinnahmen und Finanzerträgen gebildet. Zweck der ­Ausgleichsreserven ist, die Prämien während einer Rezession stabil halten zu können und die Betriebe in wirtschaftlich schwierigen Zeiten nicht mit ­zusätzlichen Lohnnebenkosten belasten zu müssen und langfristig im Sinne der Ver­sicherten zu agieren. Da die Reserven der Berufsunfallversicherung in einigen Branchen das vorgesehene Maximum erreicht haben, erfolgt eine ausserordent­liche Rückvergütung im Umfang von insgesamt 50 Mil­lionen Franken.